Samstag, 12. Januar 2008

Kaltschnäuzig, Herr Gerhäuser!












Während sich der Lokalteil der Windsheimer Zeitung weitgehend des Kommentars zum Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach gegen Gerhard Gerhäuser enthielt und sich auf eine Protokollierung der Sitzungsdetails beschränkte, fand die Fränkische Landeszeitung bemerkenswert viel Raum und einen treffenden Kommentar über die während der Verhandlung geschilderten Vorgänge.


Viel zu wenig Beachtung findet ja die Tatsache, daß Gerhäuser in seiner sogenannten Entschuldigung seine Mitbewerber anschwärzt, indem er aussagt daß "andere Firmen häufig mit ausländischen Subunternehmern arbeiten, nur deshalb wären so niedrige Angebote möglich". Daraus schließen wir, daß der Kreihandwerksmeister der unvermindert Meinung ist, daß die nachträgliche Manipulation ein - wenn nicht legitimes - dann doch moralisches Mittel zum Zweck sei. Spannend fänden wir eine Umfrage unter den anderen Bauunternehmern des Landkreises, die sich hier von ihrem Kreishandwerksmeister so trefflich in die Pfanne hauen lassen. Dreist, dies auch noch so vor einem Gericht zu formulieren.

Nun, das Verwaltungsgericht hat letztlich keinen Freispruch formuliert, wie es in den letzten Tagen aus den Kreisen um den 2.Bürgermeister Gerhäuser häufig in Bad Windsheim zu hören war, jedoch der Entfernung aus diesem Amt nicht zugestimmt. Während auch hier die Windsheimer Zeitung wieder etwas beschönigt, in dem Richter Hugler zitiert wird, daß eine Entfernung aus dem Amt nicht angemessen sei, wird die Fränkische Landeszeitung doch recht deutlicher: Die Grenze für die zwangsweise Entfernung sei "gerade noch nicht erreicht". Ein grenzgängiger Eiertanz sozusagen.

Also halten wir fest: Verurteilt ja, entfernt ganz knapp nicht. Dennoch tut Gerhard Gerhäsuser das, was er in solchen Situationen immer zu tun pflegt: Er dreht sich um, wischt sich den Staub vom Revers seines Sakkos und tut so, als ob nichts gewesen sei. Ganz das brave, weitgehend unbescholtene Unschuldslamm. Es gehört eine gehörige Portion Unverfrorenheit dazu, unter diesen Umständen unbeirrt weiter seinen Ehrenämtern in Politik und Kirche nachzugehen und sich auch im März 2008 sich wieder den Bürgern Bad Windsheims zur Wahl zu stellen.

Wir wollen unseren Lesern den Artikel und den Kommentar der FLZ nicht vorenthalten und stellen den Text nachstehend ein.

aus: Fränkische Landeszeitung Nr. 296, 22./23.12.2007:
Verwaltungsgericht: Trotz Vorstrafe weiter zweiter Bürgermeister von Bad Windsheim
Gerhäuser bleibt im Amt
Richter sehen Grenze für zwangsweise Entfernung "gerade noch nicht erreicht".


ANSBACH/BAD WINDSHEIM (mb) - Der Bad Windsheimer Bauunternehmer und Kommunalpolitiker Gerhard Gerhäuser darf zweiter Bürgermeister seiner Heimatstadt bleiben. Dies hat gestern das Ansbacher Verwaltungsgericht entschieden. Der CSU-Politiker ist wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung vorbestraft. Dies sei ein erhebliches Dienstvergehen, meinten die Richter. Die Grenze für die disziplinarische Höchststrafe sei aber "gerade noch nicht erreicht".

Das Verfahren gegen Gerhäuser hatte das Landratsamt in Neustadt/Aisch angestrengt. Es ist für die Aufsicht über die Bürgermeister zuständig. Dazu gehört auch der 57-jährige Unternehmer, der gegen eine Aufwandsentschädigung als zweiter Bürgermeister von Bad Windsheim tätig ist.
Regierungsrätin Carolin Froelich vom Landratsamt erinnerte daran, dass Gerhäuser im vergangenen Jahr rechtskräftig wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt wurde. Dieses Urteil wurde über einen Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung gefällt. Gerhäuser hatte den Strafbefehl akzeptiert. Er soll nach Froelichs Angaben bei 150 Tagessätzen liegen. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Eine Strafe dieser Größenordnung sei zu schwer, um weiter das Ehrenamt als zweiter Bürgermeister bekleiden zu können, argumentierte die Regierungsrätin. Nachdem Gerhäuser einen freiwiligen Rücktritt abgelehnt hatte, forderte die Aufsichtsbehörde über eine Klage vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts die zwangsweise Entfernung aus dem Ehrenamt.
Richter Werner Hugler betonte, dass wegen der Schwere der Vorstrafe mildere Strafen wie ein Verweis oder eine Geldbuße nicht mehr in Frage kämen. "Es geht nur um die Höchstmaßnahme oder eine Ablehnung der Klage".
Gerhard Gerhäuser wiederholte seine mehrfach öffentlich geäußerte Position. Er habe einen Fehler gemacht, den er bedauere. Dies habe jedoch mit seinem Amt als Bürgermeister nichts zu tun. "Ich arbeite weiterhin mit", sagte er zur derzeitigen Funktion in seiner Firma. Er sei nach wie vor Gesellschafter, aber "nicht mehr in der Geschäftsführung".

Der CSU-Politiker räumte ein, entgegen den gesetzlichen Vorschriften nachträglich ein Angebot seiner Firma für den Bau einer Turnhalle in Neustadt manipuliert zu haben, um den Auftrag als günstigster Bieter noch zu bekommen. Dies habe er getan, um die rund 100 Arbeitsplätze in dem Unternehmen zu sichern.
Nach dem Strafbefehl war Gerhäuser als Vorsitzender der CSU-Fraktion im Kreistag zurückgetreten, aber Kreisrat geblieben. Er ist mittelfränkischer Bezirksrat, stellvertretender Vorsitzender des CSU-Kreisverbands und Schatzmeister des CSU-Bezirksverbands, Obermeister der Bauinnung, Kreishandwerksmeister und Kirchenvorstand.

Nach Gerhäuser sagte der Bauingenieur aus, der damals vom Landkreis mit der Regie für das Projekt betraut worden war. Er habe die Angebote von 15 Anbietern nachgerechnet und deren Unterlagen vom Landratsamt erhalten. Danach sei Gerhäusers Firma nur auf dem dritten Platz gelandet. Telefonisch habe ihn Gerhäuser gebeten, darüber "noch einmal zu reden". Bei einem Treffen habe er Gerhäuser dessen Angebot zurück gegeben. Dieser habe es so verändert, dass Gerhäusers Firma nun genau um den Betrag billiger gewesen sei, der für das günstigste Angebot nötig war. Bei dem Versuch, das manipulierte Angebot wieder dem Landratsamt als Original unterzuschieben, seien die Veränderungen den Beamten aufgefallen. Nachträgliche Veränderungen von Angeboten sind bei öffentlichen Bauten strikt verboten. Damit sollen alle Firmen gleiche Chancen haben.

Gerade ein zweiter Bürgermeister müsse bei öffentlichen Angeboten das Gesetz beachten, so Richter Werner Hugler in der Urteilsbegründung. Deshalb sei Gerhäusers Straftat nicht privat zu sehen, sondern ein "nicht unerhebliches Dienstvergehen". Nach ausführlicher Überlegung, so der Richter, sei die Kammer jedoch der Meinung, dass die Grenze für die disziplinarische Höchststrafe "gerade noch nicht erreicht ist."
"Ich bin für das Urteil dankbar" sagte Gerhard Gerhäuser in einer ersten Reaktion. Er werde im März des nächsten Jahres erneut für den Stadtrat kandidieren. Ob er wieder das Amt des zweiten Bürgermeisters anstrebt, ließ der CSU-Politiker offen. (siehe Kommentar)

aus: Fränkische Landeszeitung Nr. 296, 22./23.12.2007:
Der Kommentar
Kaltschnäuzig


Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde für Gerhard Gerhäuser zum Fiasko. Zur Überraschung aller tischte ein Zeuge haarklein auf, wie er und der Windsheimer Bauunternehmer gezielt die gesetzlichen Vorschriften für Aufträge umgehen wollten. Eine öffentliche Verhandlung im Vorjahr hatte Gerhäuser noch vermieden, indem er einen Strafbefehl wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung akzeptierte.
Die Details wurden gestern nachgeliefert. Nun weiß jeder, mit welcher erheblichen Energie der Kommunalpolitiker das Gesetz umgehen wollte. Das gericht betonte, dass die zwangsweise Entfernung aus dem Nebenamt nur "gerade noch" vermieden wurde.
Juristisch mag dies ein Freispruch zweiter Klasse sein. Politisch würde es Gerhäuser gut anstehen, endlich Konsequenzen zu ziehen. Ein Mann, der wegen eines so kaltschnäuzigen Gesetzesbruchs vorbestraft ist, ist kein guter Repräsentant der Bad Windsheimer Bürger.
Manfred Blendinger