Montag, 5. November 2007

Disziplinarklage gegen Gerhard Gerhäuser am 30.11.2007 in Ansbach

Wie der Nürnberger Abendzeitung vom 30.10. und der Windsheimer Zeitung vom 31.10. zu entnehmen ist, wurde gegen den 2. Bürgermeister Gerhard Gerhäuser von Seiten des Freistaates Bayern eine Disziplinarklage eingereicht.

Aufgrund der Höhe der Vorstrafe kommt ein Verweis oder eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht. Es geht nur noch um die Frage, ob die Entfernung aus dem Dienst nach Meinung des Gerichts notwendig ist oder nicht.“

Dessen ungeachtet gab sich Gerhäuser trotzig. Von der FLZ auf einen Rücktritt angesprochen sagte „Ich sehe dafür keinen Grund“. Er habe als Bauunternehmer einen Fehler gemacht, der ihm durchaus leid tue. Dieser Fehler habe jedoch mit dem Amt als zweiter Bürgermeister nichts zu tun.“Fehler und Reue sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Stiefel.
Gerhäuser ist wohl mittlerweile als Kandidat weder für den Bezirkstag noch für den Kreistag vermittelbar. In Bad Windsheim scheint man sich bezüglich Stadtratskandidatur Gerhäusers immer noch nicht entschieden zu haben, der CSU-Ortsvorsitzende Dieter Hummel ist hier sicher nicht zu beneiden. Pikant wird die Sache auch durch den von Gerhäuser und Volkert versuchten und jämmerlich gescheiterten CSU-Putsch, mit dem Dieter Hummel abgewählt werden sollte. Offensichtlich sah man bereits die Felle davon schwimmen, mittels derer der FWG-Kandidat Eckardt von Seitren der CSU unterstützt werden sollte. Der CSU-Bürgermeisterkandidat soll angeblich bereits per einstimmigem Vorstandsbeschluss feststehen.
Ob die Rücktrittsverweigerung Gerhäusers wirklich das letzte Wort ist, muss sich erst noch herausstellen. Auch beim Strafbefehl wegen der Ausschreibungsmanipulation wurde ja zuerst getönt, dass man Widerspruch einlegen werde. Dieser Widerspruch wurde dann jedoch nach reiflichem überlegen und abschätzen möglicher Konsequenzen nicht eingelegt bzw. zurückgezogen. Wer weiss, was bei einer Gerichtsverhandlung noch alles ans Tageslicht gekommen wäre.

Ein Aspekt darf indes nicht unbeachtet bleiben: Es stellt sich immer die Frage, weshalb jemand vorbestraft ist. Gerhäuser hatte Manipulationen bei einem öffentlichen Auftrag begangen. Für Ehrenbeamte, als welcher er in seiner Funktion als Stellvertreter von Eckardt gilt, gelten ohne Zweifel andere moralische Anforderungen. Dass er nebenbei auch noch Kreisrat ist und die Schule, um deren Bau es ja im Betrugsverfahren ging, dem Landkreis zugeordnet wird, macht die Angelegenheit noch pikanter. Gerhard Gerhäuser hat sich als Kreisrat quasi im eigenen Haus Landratsamt illegal Zugang verschafft, um Unterlagen zu manipulieren. Dies kann man nicht mehr als Kavaliersdelikt bezeichnen, unserer Meinung nach ist eine Entfernung aus dem Amt des 2. Bürgermeisters unumgänglich.
Poltiker haben immer Vorbildfunktion, das Vorbild Gerhard Gerhäuser ist mittelerweile absolut untauglich. Einerseits fühlt sich W. Eckardt schon beleidigt und erstattet Anzeige, wenn jemand nur nachfragt, ob er im Dreamland einen Bauplatz gekauft hätte, andererseits scheint ihm die weitere Zusammenarbeit mit einem vorbestraften 2. Bürgermeister nicht die geringsten Probleme zu machen. Bisher war jedenfalls kein einziges Wort der Kritik am Verhalten Gerhäusers zu vornehmen.
Kann es wirklich sein, dass man in dieser Situation erst einen Richterspruch benötigt?
Früher, als man noch nicht diese "gelebte Demokratie" des Herrn Eckardt ertragen musste, galten unbescholtene Bürger erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung als kriminell. Eckardt bezeichnet Menschen schon alleine deswegen als kriminell, weil von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Genau von derselben Staatsanwaltschaft wurde wohl auch gegen Gerhäuser ermittelt. Die logische Schlussfolgerung überlassen wir dem geneigten Blogleser.